Der Lehrvertrag
ist die rechtliche Grundlage für ein Lehrverhältnis.
Er ist ein ARBEITSVERTRAG mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.
Der Lehrvertrag muss SCHRIFTLICH in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden.
Er muss vom LEHRBERECHTIGTEN, vom LEHRLING und von seinem GESETZLICHEN VERTRETER unterschrieben werden.
Der Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn der Lehre bei der SOZIALVERSICHERUNG und innerhalb von 2 Wochen bei der BERUFSSCHULE anmelden.
Hier noch ein wichtiger Link:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/lehre/Lehrverhaeltnis_und_Lehrvertrag.html
SO KANN EIN LEHRVERTRAG AUSSEHEN:
Für Fragen, Beschwerden u.s.w. gibt es die
LEHRLINGSSTELLEN der WIRTSCHAFTSKAMMERN
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlingsstellen-der-Wirtschaftskammern.html